Elmshorn richtet Kontrollbereich in der Innenstadt ein

(Symbolbild)

Das Polizeirevier Elmshorn hat Teile der Innenstadt zu einem Kontrollbereich erklärt. Damit kann die Polizei dort künftig auch ohne konkreten Anlass Personen kontrollieren, ihre Identitäten feststellen und sie sowie mitgeführte Gegenstände durchsuchen.

Der Kontrollbereich umfasst den unteren Flamweg (von Wedenkamp bis Schulstraße/Gerberstraße), den Wedenkamp (von Hausnummer 26 bis Flamweg), den Hintersteig, die Marktstraße (von Flamweg bis Hausnummer 8), den Sandberg (von Flamweg bis Hausnummer 2), die Neue Straße (von Flamweg bis Hausnummer 5), den Vordersteig (von Flamweg bis Hausnummer 5), die Schulstraße (von Flamweg bis Hausnummer 68) sowie den öffentlich zugänglichen Bereich des Parkhauses Neuer Markt APCOA (Flamweg 1).

Grund für die Maßnahme ist eine im Vergleich zum restlichen Stadtgebiet überproportional hohe Kriminalität in diesem Bereich. In den vergangenen Jahren hat sich der Untere Flamweg deutlich verändert: Einzelhandelsflächen wurden aufgegeben, stattdessen siedelten sich vermehrt Dienstleistungsgewerbe wie Friseurgeschäfte und Tatoo-Studios sowie Unterhaltungsbetriebe wie Spielhallen, Bars und Lounges an. Dies führte zu erhöhtem Publikumsverkehr vor allem in den Abend- und Nachtstunden.

Das Polizeirevier Elmshorn erhielt von verschiedenen öffentlichen Behörden Meldungen über vermehrte strafbare Handlungen in der Gegend. Streifenfahrten und Überprüfungen bestätigten dies. Bei den Eigentumsdelikten stieg die Zahl von 15 auf 36 Straftaten – eine Steigerung um 140 Prozent. Dabei werden die Zahlen vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres verglichen. Bei Gewaltdelikten gab es einen Anstieg von 11 auf 20 Straftaten, was einer Steigerung von 82 Prozent entspricht.

Mit den verstärkten Kontrollen verfolgt die Polizei das Ziel, die Straftaten zu reduzieren, mehr Dunkelfeld aufzuklären und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig zu erhöhen. Dazu werden die Streifen- und Kontrolltätigkeiten in dem Bereich erhöht.

Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 1. Februar 2027 und wird in regelmäßigen Abständen neu bewertet.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

» Weitere Polizeimeldungen aus Schleswig-Holstein