Ermittlungsgruppe jagt Kleinkraftrad-Diebe und E-Scooter-Rowdys in der Region Reutlingen

(Symbolbild)

Die Verkehrspolizeiinspektion Tübingen hat eine fünfköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet, um eine Welle von Eigentums- und Verkehrsdelikten in Sonnenbühl, Lichtenstein, Pfullingen und Reutlingen aufzuklären. Die Beamten ermitteln gegen zahlreiche Jugendliche in zwei größeren Verfahrenskomplexen und suchen nach weiteren Zeugen und Geschädigten.

Im ersten Fall konzentrieren sich die Ermittlungen auf gemeinschaftlich begangene Diebstähle von Kleinkrafträdern durch Jugendliche in den Gemeinden Sonnenbühl und Lichtenstein sowie im Stadtgebiet von Pfullingen. Neben den Diebstählen selbst wurden dabei auch Urkundenfälschungen, Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgedeckt. Gegen zwölf Tatverdächtige im Alter von 14 bis 17 Jahren wurden bislang 25 Strafverfahren eingeleitet.

Der zweite Fallkomplex richtet sich gegen eine größere Gruppe Jugendlicher aus Reutlingen. Diese fielen durch stark getunte oder aufgrund erhöhter Leistung nicht zulassungsfähige E-Scooter auf. Mit auffälligem Fahrverhalten und teilweise Beleidigungen versuchten die Jugendlichen, die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zu ziehen und Verfolgungsfahrten zu provozieren. Die Taten wurden gefilmt und anschließend in sozialen Medien veröffentlicht. Den zehn Beteiligten im Alter von 13 bis 17 Jahren werden unter anderem verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen die Zulassungs- und Versicherungspflicht vorgeworfen. Darüber hinaus fuhren die Jugendlichen teilweise gezielt Fußgänger an. Ihnen werden mittlerweile mindestens 20 Taten zur Last gelegt.

Die Ermittler bitten weitere Zeugen sowie bislang unbekannte Geschädigte, sich bei der Verkehrspolizei in Tübingen unter der Telefonnummer 07071/972-1400 oder per E-Mail an Tuebingen.vpi@polizei.bwl.de zu melden.

Die Polizei appelliert an die Eltern, auf den Zustand der Kraftfahrzeuge ihrer Kinder zu achten, insbesondere bei E-Scootern. Durch unerlaubte Leistungssteigerungen erlischt oftmals der Versicherungsschutz, und der Versicherungsnehmer beziehungsweise Fahrzeughalter – in der Regel die Eltern – können sich dadurch strafbar machen. Getunte Fahrzeuge können zudem durch die Ortspolizeibehörden eingezogen werden. Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab 14 Jahren zulässig.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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