In Rheinland-Pfalz laufen bundesweit die ersten beiden Vertragsverletzungsverfahren gegen Medizinstudenten der sogenannten Landarztquote. Wie der „Spiegel“ berichtet, möchten die beiden Studierenden ihre geplante Facharztrichtung wechseln – ein Schritt, der gegen ihre Verpflichtungen verstößt.
Die Landarztquote ist ein Programm, das elf Bundesländer nutzen, um Medizinstudienplätze zu vergeben. Anders als beim regulären Zulassungsverfahren brauchen Bewerber hier keine Topnoten. Im Gegenzug verpflichten sie sich zu einer zehn Jahre andauernden Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region nach Abschluss ihrer Facharztausbildung. Wer diesen Vertrag bricht, kann mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro rechnen.
Bislang kam es zu keiner einzigen Strafzahlung – doch das könnte sich ändern. Eine Recherche des Magazins unter allen elf beteiligten Bundesländern fördert ein großes Loch im System zutage: Seit 2019 wurden mehr als 350 Studienplätze vorzeitig aufgegeben oder gar nicht erst angetreten, ohne dass auch nur eine Sanktion verhängt wurde. Bayern teilte mit, dass ein bloßer Abbruch „nicht sanktioniert“ wird – zahlen müsse nur, wer nach dem Examen aussteige.
Die größere Bedrohung für das System kommt jedoch von den Gerichten. Ab Oktober befassen sich Richter mit 28 Klagen von Quoten-Studenten, die die Gültigkeit ihrer Verträge anfechten. Sachsen kündigte an, den Ausgang dieser Verfahren „insbesondere in NRW“ ausdrücklich abzuwarten, bevor das Bundesland weitere Schritte einleitet. Sollten die Gerichte den Studierenden Recht geben, könnte dies das ganze Landarztquoten-System zum Einsturz bringen.
Autor: dts Nachrichtenagentur