Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz als Verstoß gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta eingestuft. Das am Dienstag veröffentlichte Urteil stellt fest, dass das 2021 von der Regierung Viktor Orbáns verabschiedete Gesetz nicht mit den Werten der Europäischen Union vereinbar ist.
Das ungarische Gesetz, das offiziell „zum Schutz von Kindern“ eingeführt wurde, untersagt oder beschränkt den Zugang zu Inhalten, die von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität abweichen, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität darstellen oder vermitteln. Diese weitreichenden Beschränkungen betreffen sowohl Medieninhalte als auch Bildungsmaterialien.
In seiner Urteilsbegründung stellte der Gerichtshof fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Freiheit verstößt, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, wie sie im Primärrecht der Union verankert ist. Die Richter kritisierten, dass die Änderungen die Möglichkeit von Mediendiensteanbietern einschränkten, Inhalte zu entwickeln und zu verbreiten. Diese Einschränkungen seien nicht gerechtfertigt, da sie bestimmte sexuelle Identitäten und Ausrichtungen stigmatisieren und diskriminieren.
Zusätzlich stellte der EuGH fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Der Grund: Es erweitert den Zugang zu Strafregisterinformationen, ohne ausreichende Garantien für die Rechte der betroffenen Personen zu bieten. Der Gerichtshof machte deutlich, dass das Gesetz die Menschenwürde verletzt, indem es bestimmte Gruppen als Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Dies widerspreche den Werten der Europäischen Union, die auf Pluralismus und der Achtung der Menschenrechte basieren, so die Luxemburger Richter. Das sogenannte LGBTQ-Gesetz war 2021 von der Regierung des inzwischen abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán auf den Weg gebracht worden. Als Reaktion darauf hatte die Europäische Kommission beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht.