In der Nacht von Montag auf Dienstag, den 13. Oktober 2026, ist ein Mann in der Mannheimer Innenstadt mehrfach exhibitionistisch aufgefallen. Zwei junge Frauen beobachteten ihn dabei, wie er bei heruntergelassener Hose sexuelle Handlungen an sich vornahm.
Kurz vor Mitternacht sahen die Frauen den Mann erstmals im Bereich des Innenstadtquadrats Q1. Er stand in einem dunklen Hauseingang und manipulierte an seinem erigierten Glied, als die Frauen vorbeigingen. Sie setzten ihren Weg fort.
Kurz nach 0:30 Uhr stellten sie denselben Mann erneut fest — diesmal im Bereich des Innenstadtquadrats F1. Wiederum stand er in einem Hauseingang und manipulierte bei heruntergelassener Hose an seinem Glied. Als die Frauen ihm drohten, die Polizei zu verständigen, flüchtete er zu Fuß in unbekannte Richtung.
Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben: etwa 40 bis 50 Jahre alt, ungefähr 1,75 Meter groß, korpulente Statur, graue Haare, bekleidet mit einer blauen Jacke.
Das Kriminalkommissariat Mannheim der Kriminaldirektion Heidelberg führt die Ermittlungen. Die Polizei bittet Personen, die in der genannten Nacht im Bereich der Quadrate Q1 und F1 jemanden bemerkt haben, auf den die Beschreibung passt, oder die sonstige sachdienliche Angaben zum Vorfall oder zur Identität des Mannes haben, sich beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon unter 0621 174-4444 zu melden.
So verhalten Sie sich richtig
Bei exhibitionistischen Handlungen rät die Polizei: Bewahren Sie Ruhe und halten Sie Abstand. Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch oder eine Konfrontation ein. Entfernen Sie sich zügig vom Ort, am besten in Richtung belebter, gut beleuchteter Bereiche. Wählen Sie den Notruf 110, sobald Sie sich in Sicherheit befinden, und schildern Sie, was passiert ist und wo sich die Person aufhält. Prägen Sie sich Aussehen, Kleidung, Größe und Fluchtrichtung ein und notieren Sie sich diese Details möglichst sofort. Sprechen Sie andere Passanten gezielt an und bitten Sie um Hilfe — das erhöht Ihre Sicherheit und schafft weitere Zeuginnen und Zeugen. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige: Exhibitionistische Handlungen sind Straftaten, und jede Anzeige kann helfen, Täter zu ermitteln.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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