In einer Ulmer Gaststätte ist am Sonntagmorgen kurz vor 3.00 Uhr ein Gast mit Falschgeld aufgeflogen. Der Mann bezahlte seine Rechnung mit einem 50-Euro-Schein. Weil in der Vergangenheit wiederholt gefälschte Geldscheine in der Abrechnung auftauchten, prüfte das Personal den Schein genauer — und stellte fest, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Die Polizei nahm den 19-Jährigen daraufhin mit zur Dienststelle. Bei einer Durchsuchung fand sie einen zweiten gefälschten Geldschein in seinem Geldbeutel. Zudem hatte er ein nicht zugelassenes Pfefferspray bei sich. Das Reizstoffgerät wurde beschlagnahmt.
Die Polizei ermittelt nun gegen den Mann wegen Inverkehrbringens von Falschgeld und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Gefährliche und schwere Körperverletzungen in Baden-Württemberg: der Vergleich mit dem Bund
Die Kriminalstatistik fasst gefährliche und schwere Körperverletzungen zu einer Gruppe zusammen. Die Polizei zählte 2025 landesweit 14.622 gefährliche und schwere Körperverletzungen, das sind 130 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Baden-Württemberg besser als der Bundesdurchschnitt, wo 185 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird die gefährliche und schwere Körperverletzung nach den §§ 224 und 226 StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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