Am Montag, 28. September 2026, besucht Bundeskanzler Friedrich Merz das Saarland. Er wird in Saarlouis und Dillingen Halt machen. Zum Schutz des Besuchs hat das Bundesverkehrsministerium Flugverbotszonen in beiden Städten eingerichtet.
Die Flugverbotszone gilt am 28. September von 14:00 bis 19:00 Uhr. In diesem Zeitraum sind alle Flüge von Drohnen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Der Mindestabstand zu den Flugbeschränkungsgebieten muss eine nautische Meile betragen. Ausgenommen sind nur Flüge der Polizei sowie Flüge mit ausdrücklicher Polizeigenehmigung.
Die Flugverbotszonen gelten in Dillingen im Bereich des gesamten Werksgeländes der Dillinger Hütte. In Saarlouis ist der Stadtbereich um die Gustav-Heinemann-Brücke betroffen.
Die Polizei weist darauf hin, dass nicht angemeldete Fluggeräte während des Events erkannt und umgehend zu Boden gebracht werden. Verstöße gegen die Flugverbotszone werden strafrechtlich verfolgt und geahndet. Das Ziel ist die Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen. Der Schutz der Gäste, Veranstaltungsteilnehmer und aller Einsatzkräfte hat oberste Priorität.
Die Polizei Saarland bittet alle Besitzer von Drohnen und Flugmodellen, sich an die Vorgaben zu halten und damit zur Sicherheit aller Beteiligten beizutragen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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