Am Freitagabend des 24. Juli kontrollierten Bundespolizisten an der Europabrücke in Kehl ein Fahrzeug mit französischer Zulassung. Die 30-jährige Fahrerin wies sich mit einem Foto ihres Reisepasses als französische Staatsbürgerin aus.
Bei der Überprüfung ihrer Daten stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Haftbefehl vorlag – wegen Trunkenheit im Verkehr. Sie war der Hauptverhandlung ferngeblieben und musste nun die Konsequenzen tragen.
Am darauffolgenden Tag wurde sie einem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Anschließend wurde die 30-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo sie ihre Strafe verbüßen wird.
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