Gefälschte rumänische Identitätskarte: Kasache in Kehl verurteilt

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat einen kasachischen Staatsangehörigen am 21. Juli 2026 an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl kontrolliert. Der Mann war zuvor mit der Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland eingereist. Bei der Kontrolle wies er sich mit Kopien seiner Reisedokumente aus, darunter ein abgelaufenes Visum. Weitere Papiere, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlaubten, konnte er nicht vorlegen.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine rumänische Identitätskarte, die sich als komplette Fälschung herausstellte. Da der 22-Jährige über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte und der Sachverhalt einfach gelagert war, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Offenburg.

Das Gericht verhandelte den Fall bereits am nächsten Tag, am 22. Juli 2026. Der Richter verurteilte den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verschaffung falscher amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Noch am selben Tag wurde der Kasache nach Frankreich zurückgewiesen. Die gefälschte Identitätskarte wurde sichergestellt.

Das beschleunigte Verfahren ist im deutschen Strafprozessrecht (§§ 417 ff. StPO) vorgesehen. Es kommt nur in einfachen Fällen mit klarer Beweislage vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zur Anwendung und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Das Verfahren wird vorrangig gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. So kann die Strafverfolgung auch dann effektiv erfolgen, wenn eine ladungsfähige Adresse fehlt oder Vorladungen aufwendig im Wege der internationalen Rechtshilfe zugestellt werden müssten.

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