Gefängnisgewerkschaft fordert spezialisierte Hochsicherheits-Knäste für Extremisten

via dts Nachrichtenagentur

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) fordert zentrale, spezialisierte Gefängnisse zur Inhaftierung gefährlicher Personen. Der BSBD-Vorsitzende René Müller sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe): „Der Umgang mit islamischen Extremisten in Haft ist von nationalem Interesse, daher sollten sie zentral untergebracht und von eigens dafür ausgebildetem Fachpersonal betreut werden.“

Müller fordert darüber hinaus eine grundsätzlichere Regelung: „Die zentrale Unterbringung in Zuständigkeit des Bundes sollte übrigens für alle Straftaten gelten, bei denen die Bundesanwaltschaft ermittelt.“ Derzeit sind ausschließlich die Bundesländer für Haftanstalten zuständig. Der Gewerkschafter kritisiert dabei die aktuelle Debatte zur Präventivhaft (vorbeugende Inhaftierung): „Die Kapazitäten im Strafvollzug sind gerade in den Metropolen und Stadtstaaten schon seit langem völlig ausgeschöpft.“ Für mehr Präventivhaft brauche es laut Müller mehr Haftplätze und mehr Personal – ein Problem, das seit Jahren besteht. Der Bund entziehe sich seiner Verantwortung dabei, kritisiert er.

Müller betont die Gefährlichkeit ideologisch verfestigter Häftlinge: „Gefährder, die ideologisch festgefahren sind, darf man nicht unbeobachtet lassen.“ Sie nutzten jeden Freiraum, um andere Insassen zu radikalisieren und Straftaten in der Haft zu planen – bis hin zu körperlichen Angriffen auf Vollzugsbeamte oder andere Gefangene. Deshalb sollten sie möglichst nicht mit anderen zusammenkommen.

Der Gewerkschaftschef warnt vor der Unberechenbarkeit solcher Personen: „Es handelt sich um brandgefährliche Personen, die nach außen hin oftmals zunächst nicht aggressiv auftreten, aber dann von null auf hundert gehen und losschlagen.“ Er verweist auf einen Fall aus Nordrhein-Westfalen vor einigen Jahren, in dem ein Islamist einen Vollzugsbeamten, mit dem er zuvor gut zurechtkam, plötzlich mit kochend heißem Wasser überschüttete.

Müller warnt zudem vor einer falschen Einordnung radikalisierter Straftäter: „Radikalisierte Straftäter sind meist mit 18 schon längst keine Jugendlichen mehr, sondern aggressive, brutale Erwachsene – das Jugendstrafrecht ist da fehl am Platz.“

Autor: dts Nachrichtenagentur

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