Bei einer Grenzkontrolle in Kehl hat die Bundespolizei am 2. Juli 2026 einen 22-jährigen georgischen Staatsangehörigen verhaftet. Der Mann war mit einer grenzüberschreitenden Straßenbahn von Straßburg nach Kehl eingereist und wurde bei der routinemäßigen Überprüfung seiner Papiere überprüft.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 22-Jährigen ein Haftbefehl wegen Diebstahls bestand. Da der Mann die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, muss er die Strafe nun in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Das Strafmaß beträgt 40 Tage Freiheitsentzug.
