An der Gemeinschaftszollanlage Konstanz-Kreuzlingen hat die Bundespolizei am Donnerstagabend (18. Juni 2026) einen 34-jährigen Bosnier festgenommen, gegen den ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der Mann konnte die geforderte Summe noch vor Ort bezahlen und einer Gefängnisstrafe entgehen.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 34-jährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger, der als Beifahrer zur Einreise erschien. Beim Abgleich seiner Personalien entdeckten sie den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein. Das Amtsgericht Laufen hatte den Mann Anfang 2026 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt – die er bis dahin nicht bezahlt hatte.
Da er den ausstehenden Betrag zuzüglich Verfahrenskosten direkt an der Grenze begleichen konnte, musste er nicht in Ersatzhaft. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Thomas Schneider)