Am Donnerstagabend (29.10.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 29-Jährigen in einem Fernreisezug am Basel Badischen Bahnhof. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl bestand.
Der Mann war im Jahr 2025 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkoholgenuss durch ein deutsches Gericht verurteilt worden. Da er die Gerichtsschulden nicht bezahlte, schrieben ihn die Justizbehörden wenige Monate später zur Fahndung aus.
Bei der Kontrolle am Bahnhof konnte der 29-Jährige die offene Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro vor Ort bezahlen. Damit entging er einer mehrwöchigen Haftstrafe.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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