Ein 56-jähriger Mann aus Ludwigshafen ist Opfer eines Gewinnbetrugs geworden. Am 25. August 2026 wurde er telefonisch kontaktiert und erhielt die Nachricht, dass er 39.000 Euro gewonnen habe.
Um den vermeintlichen Gewinn zu erhalten, sollte der Mann zunächst eine Anzahlung von 2.350 Euro leisten. Nachdem er dieser Aufforderung nachgekommen war, forderten Täter ihn über WhatsApp und telefonisch zu sieben weiteren Zahlungen auf. Der Mann kam auch diesen Aufforderungen nach. Insgesamt entstand ihm dadurch ein finanzieller Schaden von 24.250 Euro.
Die Betrüger geben ihren Opfern klare Zahlungsanweisungen: Sie fordern sie auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe zu erwerben – etwa Ukash oder Paysafecard. Diese Karten gibt es als Gutscheine in Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer – quasi Bargeld für das Internet. Unter einem Vorwand erfragen die Betrüger dann die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit online einkaufen zu gehen.
So schützen Sie sich vor Gewinnbetrug
Die Polizei gibt folgende Tipps:
Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist – etwa an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf eines kostenpflichtigen Telefondienstes.
Werden Sie angerufen, stellen Sie gezielt Fragen: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer.
Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel bei einem seriösen Unternehmen teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen – etwa an das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung.
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern. Das heißt: keine Gebühren bezahlen und keine kostenpflichtigen Hotlines anrufen.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter – weder Telefonnummern und Adressen noch Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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