Die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern haben am 30. September 2026 Durchsuchungen gegen Mitglieder einer rechtsextremen kriminellen Vereinigung durchgeführt. Insgesamt waren mehr als 394 Polizistinnen und Polizisten aus den beteiligten Bundesländern, dem Bund und benachbarten europäischen Ländern im Einsatz.
Vier Verdächtige im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren stehen unter Verdacht, seit spätestens 2020 eine dauerhafte Vereinigung gebildet zu haben. Sie sollen gemeinsam in organisierter Form Nationalsozialismus, Antisemitismus, Rassismus und menschenverachtende Ideologie verbreitet haben – durch die Herstellung und den Verkauf von Tonaufnahmen mit hasspropagandistischer Musik. Gegen die vier Hauptverdächtigen wird wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt; einer von ihnen soll als Rädelsführer tätig gewesen sein.
Durchsucht wurden Wohnungen der vier Hauptverdächtigen in Anklam, Bargischow, Klein Bünzow, Reddelich (Mecklenburg-Vorpommern), Barsbüttel (Schleswig-Holstein) und Bad Grönenbach sowie Wolfertschwenden (Bayern). Das Spezialeinsatzkommando (SEK) des Landeskriminalamts war bei Operationen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt.
Weitere acht Verdächtige werden in Baden-Württemberg (Berkheim, Stuttgart), Brandenburg (Velten), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Meschede), Sachsen (Reinsdorf) und Thüringen (Apolda) ermittelt. Ihnen wird Volksverhetzung vorgeworfen – im Zusammenhang mit den von der kriminellen Vereinigung produzierten Tonaufnahmen.
Zusätzlich wurden Wohnungen von zehn weiteren Personen durchsucht, die nicht selbst unter Verdacht stehen, aber enge Verbindungen zu den Verdächtigen haben. Sie leben in Heinrichswalde, Heringsdorf, Klein Bünzow, Reddelich, Viereck (Mecklenburg-Vorpommern), Blankenfelde-Mahlow (Brandenburg), Berlin, Tostedt (Niedersachsen) und Immenstedt (Schleswig-Holstein).
Die Polizei führte zudem koordinierte Durchsuchungen in mehreren europäischen Ländern durch. Beteiligt waren Behörden in Estland (Soinaste), Italien (Settala, Veneto), Polen (Warschau) und der Tschechischen Republik (Celákovice). Diese Operationen wurden von der EU-Justizbehörde Eurojust unterstützt und koordiniert.
Festnahmen waren nicht geplant. Ziel der Durchsuchungen war es, die bisherigen Verdachtsmomente zu klären. Die Ermittlungen laufen noch. Die Unschuldsvermutung gilt für alle Verdächtigen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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