Am Montagabend des 3. August 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 34-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen am Bahnhof Konstanz. Gegen ihn lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor.
Der Mann hatte eine Geldstrafe des Amtsgerichts Konstanz wegen Diebstahls vom April 2026 nicht bezahlt. Die ausstehende Summe belief sich auf 1.050 Euro. Ohne die Zahlung drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Vor Ort entschied sich der 34-Jährige, die Geldstrafe sofort auszugleichen. Nach der Bezahlung hoben die Beamten den Haftbefehl auf, und der Mann konnte seine Reise fortsetzen.
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