Am Flughafen Stuttgart hat die Bundespolizei bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Nis (Serbien) einen 46-jährigen serbischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vor – wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Nachdem Bundespolizisten dem Mann den Haftbefehl eröffnet hatten, zahlte ein Angehöriger die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Damit war die drohende Ersatzfreiheitsstrafe vom Tisch.
Doch damit war der Fall für die Beamten noch nicht abgeschlossen: Bei einer anschließenden eingehenden Einreisebefragung stellte sich heraus, dass der 46-Jährige weder ein Rückflugticket noch eine Hotelreservierung vorweisen konnte. Zudem verfügte er nicht über ausreichend Bargeld. Wegen dieser fehlenden Nachweise verweigerten die Bundespolizisten dem Serben die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und wiesen ihn zurück nach Nis.