Zum Halloween am 31. Oktober gibt die Polizei wichtige Hinweise, damit die Nacht nicht im echten Schrecken endet. Denn nicht jeder Streich ist harmlos — manche können teuer werden.
Streiche wie Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto sind keine harmlosen Gags, sondern Sachbeschädigungen. Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Besonders hohe Strafen drohen, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen — etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen.
Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Mitführen von Waffen und vor Drohungen mit Waffen. Das ist keine Sache für Halloween-Spaß, sondern eine Straftat, die polizeiliches Einschreiten erfordert. Besonders gefährlich: täuschend echt aussehende Waffen, sogenannte Anscheinswaffen. Die Polizei geht bei solchen Meldungen grundsätzlich von einer realen Gefahr durch scharfe Schusswaffen aus und reagiert entsprechend — dabei kann es zur Androhung oder zum Einsatz der Dienstwaffen kommen.
Vorsicht gilt auch bei berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Cannabis. Bei Konsum bleiben Fahrzeuge aller Art, das Fahrrad oder der E-Scooter stehen.
So wird Halloween sicher
Die Polizei gibt folgende Tipps: Informiert euch vorher — Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken sind keine harmlosen Streiche. Begleitet Kinder nach Möglichkeit bei ihrem Rundgang durch die Nachbarschaft. Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle Ecken. Nehmt ein Handy und eine Taschenlampe mit und versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. Solltet ihr euch bedroht oder gefährdet fühlen, wählt die 110.
Die Polizei wünscht allen eine spannende Halloween-Nacht und viel Spaß beim Gruseln.
Sachbeschädigungen in Rheinland-Pfalz: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 22.628 Sachbeschädigungen, das sind 548 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Rheinland-Pfalz besser als der Bundesdurchschnitt, wo 650 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Sachbeschädigung nach den §§ 303 bis 305a StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Rheinland-Pfalz
Auch aus Rheinland-Pfalz:
Mehr Polizeimeldungen: