Bei einem Verkehrsunfall in Heidelberg hat ein Auto nicht wie zunächst angenommen eine Hauswand beschädigt, sondern die Begrenzungsmauer eines Anwesens mit Zaunelement durchbrochen. Durch den Aufprall stürzte ein Teil der Betonmauer in den angrenzenden Garten.
Das Polizeipräsidium Mannheim korrigierte damit seine ursprünglichen Erkenntnisse zum Unfallhergang nach weiteren Ermittlungen.