Heidenheim: 40-Jähriger flieht nach Unfall – kommt aber selbst zur Polizei

(Symbolbild)

Am Sonntagabend hat ein 40-Jähriger in Heidenheim einen Verkehrsunfall verursacht und ist zunächst geflohen. Kurz nach 17 Uhr fuhr der Mann in der Mittelrainstraße und lenkte nach rechts, um einem entgegenkommenden Auto auszuweichen. Dabei streifte er mit seinem Jeep einen am Straßenrand geparkten VW-Transporter.

Der 40-Jährige hielt kurz an, um den Schaden an seinem Fahrzeug zu begutachten, und fuhr dann weiter, ohne sich um den Schaden am geparkten VW zu kümmern. Eine Zeugin beobachtete den Vorfall und verständigte die Polizei. Sie konnte den Beamten auch das Kennzeichen des Jeeps nennen.

Während die Polizei ihre ersten Ermittlungen einleitete, erschien der 40-Jährige jedoch selbst beim Polizeirevier Heidenheim, um den Unfall zu melden. Der Sachschaden am VW wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch bei geringfügigen Unfällen – etwa wenn nur der Außenspiegel eines geparkten Fahrzeugs gestreift wird – die Pflicht besteht, an der Unfallstelle zu bleiben. Der Unfallverursacher sollte den Schaden dokumentieren und, wenn der Fahrzeughalter nicht anwesend ist, die Polizei rufen. Ein Zettel am Auto reicht nicht aus. Wer die Unfallstelle bereits verlassen hat, sollte den Unfall unverzüglich melden – allerdings beseitigt eine nachträgliche Anzeige nicht automatisch die möglichen strafrechtlichen Folgen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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