Henstedt-Ulzburg: Polizei kontrolliert Jugendliche auf E-Scootern — mehrere Strafverfahren eingeleitet

(Symbolbild)

Die Polizei in Henstedt-Ulzburg setzt verstärkt den Fokus auf Jugendliche und Kinder, die E-Scooter im Straßenverkehr nutzen. In den vergangenen Wochen stellten Polizeistreifen mehrere Verkehrsverstöße fest, überwiegend durch junge Fahrer. Nun wurden erste Strafverfahren eingeleitet.

Am Vormittag des 1. Oktober 2026 führten Polizeibeamte eine gezielte Kontrolle von E-Scootern im Bereich des Gymnasiums in der Maurepasstraße durch. Um 11:45 Uhr stoppten sie einen 15-Jährigen aus Kisdorf, dessen Versicherungsplakette abgelaufen war. Sowohl dem Jugendlichen als auch seinem Vater als Versicherungsnehmer und Halter droht ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Wenige Minuten später kontrollierten die Polizisten einen 19-Jährigen aus Henstedt-Ulzburg. Sein Versicherungskennzeichen war bereits 2024 abgelaufen — das war dem jungen Mann nach eigenen Angaben bewusst. Auch hier untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Zusätzlich zu diesen Fällen registrierte die Polizeistation in den letzten Wochen mehrere Beschwerden über Jugendliche, die unzulässig Böller verwenden sollen. Häufig berichteten Anwohner zudem, dass sich diese Jugendlichen danach mit E-Scootern entfernten.

Am Abend des 3. Oktober 2026 wollten mehrere Streifenwagen eine Jugendgruppe im Neuen Damm kontrollieren. Dabei flüchteten drei Personen auf ihren Elektrokleinstfahrzeugen vor den Beamten, während die übrige Gruppe kontrolliert wurde.

Ein Streifenwagen verfolgte einen der Flüchtigen bis in die Philipp-Reis-Straße. Der Tacho des verfolgenden Polizeifahrzeuges zeigte zwischenzeitlich über 40 km/h an, obwohl auf E-Scootern maximal 20 km/h zulässig sind. Nach mehreren Wendemanövern strauchelte der Junge schließlich und versuchte, zu Fuß davonzulaufen. Ein Beamter holte ihn ein und hielt ihn fest.

Der erst Zwölfjährige hatte auf seinem E-Roller eine klappbare Halterung für das Versicherungskennzeichen angebracht, die im Falle der Flucht das zügige Verbergen des Kennzeichens ermöglichen sollte. Die Polizisten übergaben den reumütigen Jungen anschließend seiner ahnungslosen Mutter. Der Mutter als Fahrzeughalterin droht ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem hätte der Junge überhaupt noch nicht mit einem E-Scooter fahren dürfen, da er noch nicht 14 Jahre alt ist.

Am Samstag, dem 10. Oktober 2026, registrierte eine Zivilstreife typische Knallgeräusche von Böllern im Bereich eines Spielplatzes im Taubenring. Die Beamten sahen zwei Jugendliche, die sich auf E-Scootern entfernten. Im Rahmen der anschließenden Fahndung kontrollierten Einsatzkräfte mehrere Jugendliche und führten entsprechende Gefährderansprachen durch.

Die Polizeistation Henstedt-Ulzburg wird weiterhin verstärkt Jugendliche und ihre elektrischen Gefährte im Auge behalten und vermehrt kontrollieren.

Das müssen Eltern wissen

Die Polizei fordert Eltern eindringlich auf, dem eigenen Nachwuchs nicht unbegleitet einen E-Scooter zur Verfügung zu stellen. Stattdessen sollten sich Eltern gemeinsam mit ihren Kindern über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regeln auseinandersetzen, bevor der Nachwuchs am Straßenverkehr teilnimmt.

Nicht nur dem minderjährigen Fahrer, auch dem Halter beziehungsweise in der Regel den Eltern können Strafverfahren drohen. Im Falle von Tuning und damit verbundenen Verkehrsunfällen oder Personen- und Sachschäden können neben strafrechtlichen Folgen auch hohe Regressforderungen durch Versicherungen entstehen.

Beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen ist unbedingt auf das Vorhandensein einer Straßenzulassung zu achten. Insbesondere im Onlinehandel werden regelmäßig auch Fahrzeuge ohne Zulassung angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind. Diese dürfen nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums genutzt werden, etwa auf Privatgelände — hierzu zählen auch sogenannte Kinder-Scooter. Entsprechende Hinweise finden sich oft nur im Kleingedruckten.

Das Versicherungsjahr für E-Scooter beginnt jedes Jahr am 1. März. Im Gegensatz zu Pkw verlängern sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht automatisch. Deshalb müssen die Halter jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette beschaffen und anbringen. Dies wird regelmäßig vergessen und stellt bei anschließender Nutzung einen Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz dar — eine Straftat, begangen sowohl durch den Fahrer als auch den Halter.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt einen Flyer mit den wichtigsten Verkehrsregeln und Hinweisen zu E-Scootern zur Verfügung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/EScooter/flyer_E_Scooter.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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