An der Emscherpromenade in Dortmund-Hörde haben mehrere Jugendliche am Dienstagabend auf E-Scootern vor einer Polizeikontrolle die Flucht ergriffen. Gegen 19:15 Uhr hatten Zeugen die Polizei alarmiert, weil die Jugendlichen mit ihren Elektrokleinstfahrzeugen die Fußwege mit überhöhter Geschwindigkeit fuhren und dabei Fußgänger anpöbelten.
Bei der Verfolgung stellten die Polizistinnen und Polizisten fest, dass drei E-Scooter-Fahrer ohne Kennzeichen unterwegs waren. Während der Nachfahrt maßen sie eine Geschwindigkeit von etwa 40 bis 45 km/h — deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Obwohl die Beamten Anhaltesignale gaben und Lautsprecherdurchsagen machten, setzten die Jugendlichen ihre Fahrt fort. Dabei entstanden teilweise gefährliche Situationen mit Fußgängern und Radfahrern, verletzt wurde aber niemand.
Am Viadukt trennten sich die drei Fahrer in unterschiedliche Richtungen auf. Die Polizistinnen und Polizisten konnten nur einer Person hinterhereilen. Ein aufmerksamer Fußgänger half, die Verfolgung zu beenden: Er stellte sich dem Fahrer in den Weg und brachte ihn zum Stoppen. Dabei stürzte der 13-Jährige aus Dortmund und zog sich leichte Verletzungen zu.
Der benutzte E-Scooter gehörte der Mutter des Jungen und war nicht zugelassen. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher. Die Polizei ermittelt noch, ob es technisch verändert worden ist. Der Minderjährige wurde auf einer Polizeiwache an Familienangehörige übergeben.
Gegen die Erziehungsberechtigte leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Die Polizei warnt vor den Risiken von getunten E-Scootern: Durch technische Veränderungen können die kleinen Fahrzeuge Geschwindigkeiten von 40 km/h oder mehr erreichen. Da sie konstruktiv aber nur für maximal 20 km/h ausgelegt sind, entstehen bei höheren Geschwindigkeiten erhebliche Sicherheitsrisiken. Die kurzen Bremswege und die Bauweise führen zu deutlich erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko.
Ein getunter E-Scooter darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Durch technische Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis in der Regel. Je nach Art des Umbaus drohen zusätzliche rechtliche Konsequenzen — etwa wegen fehlenden Versicherungsschutzes oder des Fahrens eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs.
In Deutschland dürfen E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ab einem Alter von 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden — vorausgesetzt, das Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften und wurde nicht technisch verändert.
Die Polizei Dortmund kündigte an, zukünftig regelmäßige Kontrollen von E-Scooter-Benutzern auf dem Gelände Phoenix West und an vielen anderen Orten durchzuführen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen