In Andernach hat die Polizei gemeinsam mit dem Kommunalen Vollzugsdienst und dem Jugendamt der Stadt am 22. Oktober 2026 überprüft, wie konsequent Einzelhandelsbetriebe die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Bei Testkäufen mit Jugendlichen besuchten die Beamten und Mitarbeiter mehrere Supermärkte, Kioske, Tankstellen und weitere Einzelhandelsgeschäfte im Stadtgebiet.
Insgesamt wurden 14 Verkaufsstellen kontrolliert. In fünf Geschäften konnten die jugendlichen Testkäufer alkoholische Getränke oder Tabakwaren kaufen, obwohl dies aufgrund ihres Alters nicht zulässig war. Neun Verkaufsstellen hielten sich dagegen an die gesetzlichen Vorgaben und verweigerten den Verkauf.
In den fünf betroffenen Geschäften sprachen die Einsatzkräfte und Testkäufer den Verkauf sofort an. Die unzulässig verkaufte Ware wurde zurückgegeben. Je nach Ergebnis der Kontrolle erhielten die Mitarbeiter einen Lob- oder Tadelbrief.
Die Aktion verdeutlicht, dass beim Jugendschutz weiterhin Aufmerksamkeit erforderlich ist. Die Polizei appelliert an alle Verkaufsstellen, die gesetzlichen Vorgaben konsequent einzuhalten und im Zweifelsfall einen Altersnachweis zu verlangen. Unangekündigte Jugendschutzkontrollen werden auch in Zukunft durchgeführt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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