In Kaiserslautern hat die Polizei zwischen dem 4. und 5. September 2026 bei mehreren Verkehrskontrollen insgesamt sechs Fahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.
Am Freitagmorgen, etwa um 09:15 Uhr, kontrollierten Beamte am Willy-Brandt-Platz einen 24-jährigen E-Scooter-Fahrer. Er zeigte typische Anzeichen von Drogenkonsum. Der Mann gab zu, am Morgen Cannabis geraucht zu haben. Ein freiwilliger Urintest bestätigte THC im Körper. Die Polizei ließ ihm eine Blutprobe abnehmen und untersagte ihm die Weiterfahrt.
Am Freitagabend, etwa um 23:14 Uhr, fiel an der Kreuzung Königstraße/Humboldtstraße ein 33-jähriger Autofahrer auf, der trotz Rotlicht nach rechts abbog. Bei der Kontrolle roch die Polizei Alkohol. Der Alkoholtest zeigte 0,93 Promille. Der Mann kam zur Polizeistation, wo ihm Blut entnommen wurde. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
In der Nacht zum Samstag stoppten die Beamten drei weitere betrunkene Fahrer. Um etwa 01:10 Uhr kontrollierten sie einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Eisenbahnstraße. Der Alkoholtest ergab 0,99 Promille, der anschließende beweissichere Test 0,50 mg/l. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Etwa um 02:49 Uhr stoppten die Einsatzkräfte einen 24-jährigen Mann auf einem E-Scooter. Der Alkoholtest zeigte 0,44 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Mann war einsichtig und ging zu Fuß nach Hause.
Nur kurze Zeit später, etwa um 03:35 Uhr, kontrollierten die Beamten in der Königstraße einen 23-jährigen Autofahrer. Auch bei ihm roch es nach Alkohol. Der Test ergab 0,46 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, ein Gespräch über verkehrssicheres Verhalten geführt. Auch er zeigte sich einsichtig und setzte seinen Heimweg zu Fuß fort.
Die Polizei betont: Alkohol und Betäubungsmittel beeinträchtigen die Verkehrssicherheit massiv. Sie ruft dazu auf, nach Konsum konsequent auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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