In Bodenheim ist am 3. August 2026 eine 60-jährige Frau Opfer mutmaßlichen Wuchers geworden. Sie hatte eigenständig einen Kammerjäger beauftragt, weil an ihrem Wohnhaus ein akuter Nagerbefall vorlag.
Nach der Durchführung einer oberflächlichen Maßnahme – dem Auftragen einer roten Paste – forderte der Dienstleister von der Frau eine sofortige Bezahlung in Höhe von rund 1000 Euro. Sie zahlte zunächst.
Erst nach Rücksprache mit ihrer Tochter kamen der Geschädigten erhebliche Zweifel an der Angemessenheit des Betrags für die erbrachte Leistung. Daraufhin meldete sie den Vorfall der Polizei. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Wuchers und Betrugs wurden eingeleitet.
Die Polizei gibt folgende Tipps zum Schutz vor solchen Maschen:
Nutzen Sie bei Notdiensten möglichst ortsansässige Firmen und vereinbaren Sie Festpreise, bevor Sie Aufträge erteilen. Lassen Sie sich nicht zu sofortigen Bar- oder Onlinezahlungen drängen, wenn die Rechnung unverhältnismäßig erscheint oder Leistungen und Preise undurchsichtig sind. Sollten Sie Opfer einer solchen Masche geworden sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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