Karlsruhe: 13-Jähriger auf E-Scooter kollidiert mit Radfahrer – 61-Jähriger schwer verletzt

(Symbolbild)

Bei einem Verkehrsunfall am Sonntagnachmittag im Karlsruher Stadtteil Grünwinkel ist ein 61-jähriger Radfahrer schwer verletzt worden. Ein 13-Jähriger war mit einem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung unterwegs und kollidierte mit dem Mann.

Der Jugendliche fuhr gegen 17:50 Uhr verbotswidrig mit dem E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fahrrad- und Fußgängerweg der Rheinhafenstraße in Richtung Osten. An der Kreuzung zur Durmersheimer Straße stieß er mit dem 61-jährigen Radfahrer zusammen, der von der Durmersheimer Straße nach rechts in die Rheinhafenstraße einbiegen wollte.

Der Radfahrer stürzte durch die Kollision und erlitt eine Kopfverletzung. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Der E-Scooter-Fahrer blieb unverletzt.

Die Polizei nutzt den Vorfall, um auf wichtige Regeln für E-Scooter hinzuweisen: Die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Sie müssen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden – nur wenn diese nicht vorhanden sind, ist das Fahren auf der Straße erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt es ausdrücklich.

Beim Parken dürfen E-Scooter auf Gehwegen und am Straßenrand abgestellt werden, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Die Polizei empfiehlt außerdem dringend das Tragen eines Fahrradhelms, auch wenn keine Helmpflicht besteht.

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