In Kehl ist ein 31-jähriger Mann am Montagabend mit deutlich zu viel Alkohol im Blut auf seinem E-Scooter erwischt worden. Die Polizei kontrollierte ihn gegen 17.40 Uhr in der Hauptstraße auf Höhe der Bushaltestelle „Kehl Marktplatz“. Bei der Überprüfung nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch wahr.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest brachte das erschreckende Ergebnis: Der Mann hatte einen Wert von über drei Promille. Die Polizei ordnete daraufhin eine Blutentnahme an. Der 31-Jährige muss jetzt mit einer Strafanzeige rechnen.
Die Polizei nutzt den Fall, um auf die geltenden Regeln für E-Scooter hinzuweisen. Für Fahranfänger in der Probezeit, Jugendliche und alle unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot. Für alle anderen Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Außerdem sind E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen – das Mitnehmen von weiteren Personen auf demselben Trittbrett ist verboten. Ein weiterer wichtiger Punkt: Jeder E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benötigt eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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