Am gestrigen Tag haben Landes- und Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltdelikten durchgeführt. Im Zeitraum von 9 bis 17 Uhr kontrollierten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 132 Personen und überprüften deren Mitführverbot von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr.
Bei den Kontrollen im und vor dem Kieler Hauptbahnhof stellten die Einsatzkräfte fünf Messer sicher, darunter drei verbotene Einhandmesser, ein Taschenmesser und ein Filetiermesser. Zusätzlich fanden sie E-Zigaretten ohne Steuerbanderole. Die Polizistinnen und Polizisten leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Kontrollen wurden sowohl durch die betroffenen Personen als auch durch unbeteiligte Reisende durchweg positiv aufgenommen. Der gemeinsame Einsatz bündelt die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei und bietet einen erweiterten Handlungsrahmen bei den jeweiligen Zuständigkeiten. Die Bundespolizei hat den Kieler Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit entsprechenden Kontrollbefugnissen eingestuft. Für die Landespolizei Schleswig-Holstein bestehen ebenfalls erweiterte Kontrollbefugnisse rund um den Kieler Hauptbahnhof.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23. Dezember 2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Ein entsprechendes Mitführverbot im Personenfernverkehr wurde am 31. Oktober 2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Verstöße gegen das Verbot sind Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist das Mitführen erlaubnisfreier Messer, wenn sie mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit sind. Wer beruflich in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, sollte es in einem verschlossenen Behältnis transportieren, das wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein sollte.
Die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel werden künftig regelmäßig gleichartige Kontrollen durchführen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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