Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt offenbar formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an seine Amtskollegen in den Ländern verschickt hat.
Der Bund kann demnach in diesem und im nächsten Jahr eines, ab 2028 durchgängig sogar drei der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun eigentlich prüfen, ob der Bund vor einer Haushaltsnotlage steht, wie Klingbeils Haus in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund im Anschluss sogar Sparauflagen machen.
Klingbeil hatte bereits beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt, dass seine Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 Auffälligkeiten aufweist. Allerdings kann er auf einen Sonderfaktor verweisen: Die schlechten Kennziffern entstehen, weil die Regierung seit 2025 Dutzende Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Modernisierung der Bundeswehr ausgibt. Laut Grundgesetz dürfen die notwendigen Mittel an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden.
Das Gros der Länderkollegen erkennt diesen Sonderfaktor an, was Sparauflagen wohl verhindern dürfte. Klingbeils Vorgehen ist damit rechtlich einwandfrei, hat aber dennoch Einfluss auf wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen.
Die EU-Kommission hat bereits eine entsprechende Ausnahmeregelung für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen. Wie viele andere macht auch Deutschland von dieser Sonderregel Gebrauch. Im innerdeutschen Überwachungsprozess hingegen gibt es bisher keine solche Ausnahmeklausel – eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm wurde schlicht vergessen. Ergebnis ist, dass Klingbeil zwar keine Probleme mit Brüssel hat, wohl aber mit dem Stabilitätsrat, dem er selbst vorsitzt.
Statt den Evaluationsausschuss des Stabilitätsrats mit dem Fall zu beauftragen, soll nun in einem Expressverfahren das hiesige Regelwerk geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. Wenn das gelingt, könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur