Die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim hat am Samstag, 1. August 2026, auf der BAB 61 verstärkt Kontrollen zum Lkw-Fahrverbot durchgeführt. Bei den Kontrollen wurden fünf Fahrzeuge überprüft.
Nach der Ferienreiseverordnung ist es Lastwagen ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lkw mit Anhängern untersagt, samstags zwischen 7 und 20 Uhr gewerbliche Fahrten auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen durchzuführen. Dieses Verbot gilt in diesem Jahr vom 1. Juli bis 31. August.
Bei drei der fünf kontrollierten Fahrzeuge musste die Polizei die Weiterfahrt untersagen. In einem Fall konnte der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung vorweisen, in einem anderen Fall handelte es sich um eine rein private Fahrt und damit um keine Verstoß gegen die Verordnung.
Für die drei Lkw, die stehenblieben, müssen sich nun sowohl die Fahrer als auch die Halter auf Bußgelder einstellen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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