Ein Mann aus dem Raum Schlüchtern ist Betrügern zum Opfer gefallen, die ihn mit einer vorgetäuschten Internet-Romanze um 1400 Euro gebracht haben. Wie die Polizei mitteilte, hatte der Mann Anfang des Jahres über einen Chatroom eine Frau kennengelernt, die ihm anschließend über einen Messenger schrieb.
Die Unbekannte bat zunächst um kleinere Geldbeträge, damit sie den Mann besuchen könne. Im Laufe von vier Monaten steigerte sie ihre Forderungen kontinuierlich mit immer neuen Ausreden, warum das bereits überwiesene Geld nicht ausreiche. Zwischenzeitlich meldete sich ein angeblicher Anwalt bei dem Opfer und lockte mit einer dubiosen Beteiligung an einem Autohaus – selbstverständlich nur gegen weitere Zahlungen.
Insgesamt überwies der Mann in den vergangenen vier Monaten gut 1400 Euro an die Betrüger, bevor er den Schwindel erkannte. Er stellte die Zahlungen ein und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Polizei warnt vor Love-Scamming-Maschen
Die Polizei bezeichnet den Fall als klassisches Love-Scamming – eine perfide Betrugsmasche, bei der Täter gezielt emotionale Nähe aufbauen, um an Geld zu gelangen. Das Polizeipräsidium Südosthessen gibt mehrere Warnhinweise: Vorsicht sei geboten, wenn jemand schon nach kurzer Zeit von Liebe spricht oder eine enge Beziehung aufbauen will. Auch der schnelle Wechsel vom ursprünglichen Chatroom zu anderen Kommunikationsdiensten könne ein Warnsignal sein.
Grundsätzlich solle niemals Geld an Personen überwiesen werden, die man nicht persönlich kenne – egal wie überzeugend die Geschichte klinge. Wenn ständig neue Notlagen wie Krankheit, Reiseprobleme oder eingefrorene Konten als Grund für Geldforderungen auftauchen, sollten Betroffene skeptisch werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn plötzlich Dritte wie Anwälte, Geschäftsleute oder Freunde auftauchen und Geld fordern oder Versprechen machen.
Die Polizei rät, das Bauchgefühl ernst zu nehmen: Wenn sich etwas komisch anfühle, sei es das meistens auch. Bei offenkundigem Betrug sollten Betroffene die Polizei verständigen und Anzeige erstatten.