Zehn Jahre nach seinem Tod ermittelt die Magdeburger Polizei erneut im Fall des Fußballfans Hannes Schindler. Die Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Magdeburg haben die Ermittlungen wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts wieder aufgenommen.
Am 1. Oktober 2016 war Schindler zusammen mit anderen Anhängern des 1. FC Magdeburg in einem Regionalzug von Haldensleben nach Magdeburg unterwegs. Im Zug befanden sich auch Fußballfans des Halleschen FC, darunter Personen aus der damaligen Ultraszene, die von einem Auswärtsspiel zurückkehrten. Während der Fahrt kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der Schindler aus dem fahrenden Zug stürzte und schwerste Verletzungen erlitt. Am 12. Oktober 2016 starb er an diesen Verletzungen.
Die ursprünglichen Ermittlungen konnten die genauen Umstände, die zum Sturz aus dem Zug und letztlich zum Tod von Schindler führten, nicht vollständig klären. Das Verfahren wurde damals eingestellt.
Anlass für die Wiederaufnahme sind Recherchen, die im Juli 2024 in einem Podcast veröffentlicht wurden. Darin wurden neue Hinweise zum damaligen Geschehen bekannt. Die Schilderungen aus dem Podcast werden derzeit mit den umfangreichen Ergebnissen des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens abgeglichen und neu bewertet. Im Mittelpunkt der neuen Ermittlungen stehen die im Podcast erwähnten Darstellungen zu beteiligten Personen und dem damaligen Ablauf der Ereignisse im Zug. Darüber hinaus prüft die Polizei konkrete Hinweise aus der Hallenser Ultra-Szene.
Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine näheren Angaben zu den für die Ermittlungen relevanten Erkenntnissen und beteiligten Personen gemacht werden.
Die Polizei bittet alle Personen, die Angaben zu den damaligen Geschehnissen oder den daran beteiligten Personen machen können, sich zu melden. Der Aufruf richtet sich auch an Personen, die bereits im ursprünglichen Verfahren aussagten, aber inzwischen über weitere Erkenntnisse verfügen oder ihre damaligen Angaben ergänzen möchten. Auch Personen, die bislang keinen Kontakt zu den Ermittlungsbehörden hatten, werden gebeten, sich zu melden.
Von Bedeutung können unmittelbare Beobachtungen aus dem Regionalzug sein. Ebenso können spätere Äußerungen oder Gespräche über das Geschehen, Kenntnisse über beteiligte Personen sowie Wahrnehmungen aus dem damaligen Umfeld für die erneute Bewertung des Sachverhalts relevant sein.
Hinweise werden unter der Telefonnummer 0391/546-1010 oder über das Hinweisportal der Polizei Sachsen-Anhalt entgegengenommen. Auch nach nahezu zehn Jahren kann eine bislang unbekannte Information dazu beitragen, die Ereignisse im Regionalzug zu rekonstruieren und die noch offenen Fragen zum Tod von Hannes Schindler zu beantworten.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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