Mainz: 59-Jähriger Radfahrer mit 2,08 Promille gestürzt

(Symbolbild)

Am 9. September 2026 stürzte ein 59-jähriger Radfahrer in der Zwerchallee in Mainz vor eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 2. Die Beamten leisteten ihm Erste Hilfe vor Ort. Ein Rettungsdienst oder ärztliche Behandlung waren nicht erforderlich.

Bei der Kontrolle nahmen die Polizisten einen erheblichen Alkoholgeruch wahr. Ein Alkoholtest zeigte 2,08 Promille. Aufgrund dieses Wertes untersagte die Polizei dem Mann die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Der genaue Grund für den Sturz konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch für Fahrradfahrer die gesetzlichen Vorschriften zum Fahren unter Alkoholeinfluss gelten. Ab 1,6 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann bereits ab 0,3 Promille Strafbarkeit vorliegen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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