Nur in Unterwäsche bekleidet hat ein 66-jähriger Mann am Dienstagmorgen auf einem Parkplatz in Mainz-Mombach gestanden und verzweifelt versucht, seinen Kleinbus zu öffnen. Der Schlüssel lag im Inneren, die Türen waren verschlossen. Bei einer Außentemperatur von rund 8 Grad Celsius, bedecktem Himmel und leichtem Regen war die Situation für den frierenden Durchreisenden kritisch.
Gegen 7:30 Uhr hatte ein Zeuge die Polizei alarmiert und befürchtet, der Mann könnte Opfer eines Diebstahls geworden sein. Eine Streife der Polizei Mainz traf schnell ein und wärmte den Mann mit einer Fleecedecke aus dem Streifenwagen, bis ein Mitarbeiter eines beauftragten Automobilclubs das Fahrzeug öffnen konnte.
Die Überprüfung der Dokumente des Mannes bestätigte seine Angaben. Der 66-Jährige war auf dem Parkplatz in seinem Kleinbus übernachtet.
Parkplatz-Übernachtungen: Das ist erlaubt
Die Polizei weist darauf hin, dass das Übernachten auf Parkplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist — es sei denn, es dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Fortsetzung einer Reise. In diesem Fall muss das Fahrzeug dauerhaft abfahrbereit sein, und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden. Das Aufstellen von Campingmöbeln oder ähnlichem widerspricht dieser Regelung.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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