Am Mittwoch gegen 22:30 Uhr haben mehrere Zeugen die Polizei gerufen, weil ein Mann in einem Mehrfamilienhaus in der Rheinallee zusammengeschlagen wurde.
Ein Anwohner wurde zunächst von drei unbekannten Männern vor dem Anwesen abgepasst. Einer der drei schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Als der Mann ins Gebäude flüchtete, verfolgte ihn der Täter und schlug weiter auf ihn ein. Erst als der Anwohner laut schrie, flüchtete der Angreifer. Trotz einer eingeleiteten Fahndung konnte die Polizei ihn nicht mehr fassen.
Der Anwohner wurde leicht verletzt. Eine medizinische Behandlung war nicht erforderlich.
Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und sucht nach den Hintergründen der Tat. Wer Hinweise geben kann, wird gebeten, die Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Telefonnummer 06131/65-34250 anzurufen. Hinweise können auch per E-Mail an pimainz2@polizei.rlp.de übermittelt werden.
Einfache Körperverletzungen in Rheinland-Pfalz: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 20.722 einfache Körperverletzungen, das sind 502 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Rheinland-Pfalz fast genauso wie der Bundesdurchschnitt, wo 516 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird die vorsätzliche einfache Körperverletzung nach § 223 StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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