Das Amtsgericht Heilbronn hat einen 37-Jährigen am Freitag, 9. Oktober 2026, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Verfahren wurde beschleunigt durchgeführt.
Alles begann am Mittwochabend, 7. Oktober, als zwei Polizisten des Reviers Heilbronn im Rahmen des Konzeptionseinsatzes „Sicheres Heilbronn“ in der Innenstadt zu Fuß Streife gingen. Gegen 18:30 Uhr fiel ihnen der Mann auf, der mit mehreren Parfums in den Händen durch die Stadt rannte. Die Beamten verfolgten ihn zu Fuß und nahmen ihn kurz darauf in der Oberen Neckarstraße vorläufig fest. Die Parfums wurden sichergestellt, der Mann danach entlassen.
Am darauffolgenden Donnerstag sollte der 37-Jährige gegen 14:15 Uhr in der Dammstraße eine Personenkontrolle über sich ergehen lassen. Die Kriminalpolizei verdächtigte ihn eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz. Nachdem sich die Beamten zu erkennen gegeben hatten, versuchte der Mann zu flüchten. Als die Einsatzkräfte ihn daran hinderten, wehrte er sich heftig gegen die Maßnahmen. Ein Polizist wurde dabei leicht verletzt. Die 32-jährige Begleiterin des Mannes versuchte Ermittlungen zufolge ebenfalls, die Maßnahmen zu verhindern. Eine Durchsuchung ergab keine strafrechtlich relevanten Gegenstände. Gegen die Frau wird gesondert ermittelt.
Bei den Ermittlungen klärten die Beamten die Herkunft der sichergestellten Parfums. Sie waren am 7. Oktober aus einem Kaufhaus in der Heilbronner Innenstadt entwendet worden. Der Wert der Waren belief sich auf knapp 455 Euro. Videoaufzeichnungen erhärteten den Tatverdacht gegen den 37-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte daraufhin beim Amtsgericht die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens wegen gewerbsmäßigen Diebstahls sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Gleichzeitig beantragte sie den Erlass eines Haftbefehls. Am Freitag, 9. Oktober, wurden beide Sachverhalte verhandelt. Das Gericht erließ den Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Baden-Württemberg: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 5.189 Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, das sind 46 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Baden-Württemberg besser als der Bundesdurchschnitt, wo 53 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach den §§ 113 bis 115 StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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