Beim Markgröninger Schäferlauf am 29. und 30. August 2026 wird das Polizeipräsidium Ludwigsburg Drohnen einsetzen. Die Luftfahrzeuge sollen während der Festumzüge Übersichtsbilder übertragen und damit für Sicherheit sorgen.
Die Drohnen ermöglichen es den Einsatzkräften, den schwer zugänglichen Veranstaltungsraum zu überwachen. Dadurch können gefährliche Situationen frühzeitig erkannt, die Verkehrslage überwacht und schnelle Einsätze der Sicherheitskräfte koordiniert werden. Speziell ausgebildete Beamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg führen die Flüge durch und sind für die Flugsicherheit verantwortlich. Menschenmengen werden nicht überflogen.
Für die Bildübertragung gilt ein striktes Datenschutzregime: Eine Aufzeichnung findet grundsätzlich nicht statt, und eine Identifizierung einzelner Personen ist bei den Übersichtsvideos nicht möglich. Nur wenn es zur Verfolgung einer konkreten Straftat erforderlich ist, darf davon abgewichen werden.
An beiden Veranstaltungstagen wird zudem eine temporäre Drohnen-Flugverbotszone eingerichtet. Von 7 bis 19 Uhr ist es Privatpersonen untersagt, Drohnen in diesem Bereich zu fliegen. Die Verbotszone erstreckt sich vom nördlichen Bereich an der Kläranlage Leudelsbach über den Bahnhof Markgröningen im Osten, das Steinbuch Markgröningen im Süden bis zur Unteren Mühle im Westen. Die exakten räumlichen Grenzen sind auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) unter https://maptool-dipul.dfs.de/geozones/@9.02813422,48.87850712?language=de&basemap=grayLabels&layers=guhefvDdbalHmwrcnztsGABxjiypEoCqk&zoom=13.8 einsehbar.
Die Flugverbotszone schützt den Luftverkehr, wahrt die Privatsphäre der Besucher und garantiert die öffentliche Sicherheit rund um das Festumzugstreiben.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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