Bei gezielten Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs am Autobahndreieck Seligenstadt haben Spezialisten der Verkehrsinspektion am Montagvormittag zahlreiche Verstöße festgestellt. Zwischen 9 und 13 Uhr überprüften die Beamten an der A 45 insgesamt 42 Fahrzeuge, wobei der Fokus auf Kleintransportern und Lastkraftwagen lag.
Die Einsatzkräfte führten kombinierte Fahrzeug- und Personenkontrollen durch und verwogen die Fahrzeuge, um mögliche Überladungen festzustellen. Dabei stellten sie etliche Verstöße fest: Acht Anzeigen erstellten sie wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, etwa bei der Nichteinhaltung vorgeschriebener Lenk- und Ruhezeiten oder fehlenden Fahrtenschreiberaufzeichnungen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Fahrer ausreichend Pausen einlegen, da Übermüdung eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle im Güterverkehr darstellt.
Zwei weitere Anzeigen erfolgten wegen Kabotageverstößen – unerlaubte innerstaatliche Transportfahrten durch ausländische Unternehmen ohne entsprechende Genehmigung. Sechs Verstöße stellten die Kontrolleure wegen Überladung fest, etwa durch Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der Achslasten. Eine Anzeige gab es wegen mangelhafter Ladungssicherung, beispielsweise unzureichend gesicherter Baustoffe, die während der Fahrt verrutschen können.
Besonders auffällig war ein LKW aus Norddeutschland, der Baustoffe transportierte und eine Überladung von rund 60 Prozent aufwies. Statt der zulässigen 7,5 Tonnen zeigte die Waage etwa 12 Tonnen an. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine sofortige Gewichtsreduzierung an. Überladung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da zu schwere Fahrzeuge den Bremsweg verlängern, die Lenkfähigkeit beeinträchtigen und im Extremfall zu technischen Defekten wie Reifenplatzern oder Achsbrüchen führen können.
Im Rahmen der Maßnahmen erhoben die Kontrolleure Sicherheitsleistungen in Höhe von über 2.900 Euro. Diese Geldbeträge werden insbesondere von ausländischen Fahrern direkt vor Ort einbehalten, um spätere Bußgeldverfahren abzusichern. Zusätzlich sprachen die Beamten Verwarnungen in Höhe von 90 Euro aus.