Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2025 bundesweit insgesamt 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Expertenorganisation teilte diese Bilanz am Donnerstag in Berlin mit.
In jedem vierten Fall – konkret 3.098 Fällen – stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 dieser Fälle war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden verantwortlich. Besonders dramatisch: 97 Fälle führten zum Tod oder trugen wesentlich dazu bei. Allerdings zeigen diese Gutachterzahlen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens – Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.
Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass es bei etwa zwei bis vier Prozent aller stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen bedeutet das eine Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Diese Fehler verursachen nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem.
Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Überträgt man diesen Schätzwert auf die deutschen Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, ergibt sich für 2025 eine finanzielle Belastung von rund 16,7 Milliarden Euro.
Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, betont die wirtschaftliche Dimension: „Mehr Patientensicherheit ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens. Jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten.“
Die Jahresstatistik 2025 verzeichnet 150 sogenannte „Never Events“ – ein Anstieg gegenüber 134 Fällen im Jahr 2024. Darunter fallen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer, sowie Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können.
Zwei Drittel aller Behandlungsfehlervorwürfe betreffen die stationäre Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich.
Bei der Auswertung nach Fachgebieten zeigt sich: Die meisten Vorwürfe mit 29,6 Prozent (3.476 Fälle) richten sich gegen die Orthopädie und Unfallchirurgie. Es folgen die Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit 10,6 Prozent (1.246 Fälle), die Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 9,4 Prozent (1.099 Fälle), die Zahnmedizin mit 8,9 Prozent (1.043 Fälle) und die Allgemein- und Viszeralchirurgie mit 8,2 Prozent (961 Fälle). Auf Pflegefehler entfallen 6,6 Prozent (776 Fälle). Die restlichen 26,7 Prozent verteilen sich auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).
Die 11.735 Verdachtsfälle der Jahresstatistik 2025 werden knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen zugeordnet. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vielen weiteren medizinischen Problemen.
Autor: dts Nachrichtenagentur