Meerjungfrau im Rhein: Polizei beendet ungewöhnlichen Einsatz in Mainz

(Symbolbild)

Ein aufmerksamer Zugpassagier hat am Montagabend gegen 18 Uhr die Polizei alarmiert, weil er von der Eisenbahnbrücke aus eine Person im Rhein bemerkt hatte, die möglicherweise untergetaucht sein könnte. Die Integrierte Leitstelle (ILS) rückte daraufhin sofort mit Einsatzkräften aus.

Die Wasserschutzpolizei Mainz konnte wenig später Entwarnung geben: Bei Rheinkilometer 496,5 wurde eine Frau im Wasser gesichtet – bekleidet mit einem Meerjungfrauenkostüm. Sie stand unmittelbar an einem Steg im Uferbereich und verließ das Wasser auf Aufforderung der Polizistinnen und Polizisten eigenständig.

Die Frau gab gegenüber den Beamten an, lediglich im Uferbereich schwimmen zu wollen und nicht beabsichtigt zu haben, in die Flussmitte zu geraten. Die Polizei konnte ausschließen, dass sich weitere Personen im Wasser befanden.

Da das Baden im betroffenen Streckenabschnitt des Rheins grundsätzlich verboten ist, muss sich die Frau auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellen. Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass das Schwimmen im Rhein wegen starker Strömungen, Unterströmungen und des Schiffsverkehrs lebensgefährliche Risiken birgt. Die Behörde appelliert dringend daran, nur ausgewiesene und erlaubte Badestellen zu nutzen und die örtlichen Verbote zu beachten.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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