Ein 48-jähriger Mercedes-Fahrer erlebte am gestrigen Dienstagabend auf der Autobahn 31 bei Moormerland dramatische Minuten: Gegen 19:26 Uhr begann der Motorraum seines E 220 während der Fahrt Richtung Emden plötzlich zu qualmen. Der Mann lenkte sein Fahrzeug sofort auf den Seitenstreifen – kurz darauf stand der Mercedes bereits in Vollbrand.
Das Fahrzeug brannte komplett aus. Die Feuerwehr löschte den Brand, anschließend reinigte eine Spezialfirma die Fahrbahn. Für rund 20 Minuten war die A31 vollgesperrt. Der Sachschaden beläuft sich auf einen unteren fünfstelligen Betrag.
Bereits am Nachmittag ereignete sich in Westoverledingen ein Verkehrsunfall mit einer verletzten Pedelec-Fahrerin. Eine 38-jährige Opel-Insignia-Fahrerin wollte gegen 15:40 Uhr von der Grünen Straße nach rechts auf die Großwolder Straße abbiegen. Dabei übersah sie eine 27-jährige Pedelec-Fahrerin, die den angrenzenden Radweg befuhr. Bei dem Zusammenstoß erlitt die Radfahrerin leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden liegt im unteren vierstelligen Bereich.
Besonders auffällig verliefen am Dienstag die Schwerlastkontrollen der Polizei auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich Leer/Emden: Von sieben kontrollierten Sattelzügen mussten drei ihre Fahrt beenden – eine Beanstandungsquote von knapp 43 Prozent.
Gegen 10:46 Uhr stoppten die Beamten bei Jemgum auf der A31 einen 55-jährigen Lkw-Fahrer. Sein Sattelzug war mit 4,16 Metern zu hoch – erlaubt sind nur vier Meter. Bauartbedingt ließ sich das Fahrzeug nur auf 4,09 Meter absenken. Neben dem Fahrtverbot erwartet den Fahrer ein Bußgeldverfahren.
Um 13:14 Uhr kontrollierten die Polizisten bei Brinkum einen 49-Jährigen auf der A28 Richtung Leer. Der Mann konnte keine Genehmigung für einen Schwertransport vorlegen, obwohl diese aufgrund des Ladungsgewichts erforderlich gewesen wäre. Die Überladung betrug massive 7400 Kilogramm beziehungsweise 18,5 Prozent.
Der dritte Fall ereignete sich gegen 15:35 Uhr erneut bei Jemgum auf der A31: Ein 49-jähriger Fahrer aus einem Drittstaat verfügte weder über die erforderliche Fahrerbescheinigung noch über einen dauerhaften EU-Aufenthaltstitel. Unter diesen Umständen hätte er nicht eingesetzt werden dürfen. Die Spedition muss sich nun wegen unerlaubter Beschäftigung verantworten. Der Fall wurde an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übergeben.