Nach einem Messerangriff beim Straßenfest in Dielheim sitzen ein 16-jähriger und ein 18-jähriger Afghane in Untersuchungshaft. Beide werden beschuldigt, an schweren Körperverletzungen beteiligt gewesen zu sein.
Beim alljährlichen Straßenfest in Dielheim kam es am Sonntag, den 27. September 2026, gegen 23:00 Uhr zu einem Streit zwischen einem 19-jährigen Deutschen und dem 18-jährigen Afghanen. Der 18-Jährige rief daraufhin telefonisch den 16-Jährigen an und forderte ihn auf, sich mit einem Messer zu bewaffnen und zum Spielplatz zu kommen.
Ein 17-jähriger Deutscher bemerkte das aggressive Verhalten des 18-Jährigen und bot seine Hilfe an. Gegen 23:10 Uhr traf der 16-Jährige mit einem Messer am Spielplatz ein und stach den 17-Jährigen ohne Vorwarnung in den Rücken. Der Verletzte flüchtete, wurde aber kurz vom 18-Jährigen verfolgt, der ihm dabei drohte, ihn umzubringen. Der 17-Jährige konnte sich in ein nahegelegenes Festzelt retten, wo andere Personen ihm halfen.
Der 16-Jährige versuchte außerdem, eine am Streit beteiligte Person mit dem Messer im Gesicht zu verletzen. Dies verhinderte eine damals 19-jährige Zeugin, die mutig eingriff und sich dabei leicht an der Hand verletzte, als sie in das Messer griff. Anschließend flohen beide Tatverdächtigen vom Tatort.
Der 17-Jährige wurde durch den Messerstich schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt und in einem Krankenhaus behandelt. Die 19-jährige Zeugin erlitt leichte Verletzungen an der Hand.
Die Kriminalpolizei Heidelberg führte umfassende Ermittlungen durch und identifizierte beide Tatverdächtigen. Nach bisherigen Erkenntnissen hätten sie gemeinsam beschlossen, die am Wasserspielplatz anwesenden Personen anzugreifen.
Dem 16-jährigen Afghanen wird vorgeworfen, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der 18-jährige Afghane wird beschuldigt, als Mittäter gemeinsam mit dem 16-Jährigen gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung begangen zu haben.
Das Amtsgericht Heidelberg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen beide. Sie wurden am 9. Oktober 2026 festgenommen und noch am selben Tag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, die die Haftbefehle in Vollzug setzte. Beide wurden anschließend in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Gefährliche und schwere Körperverletzungen im Rhein-Neckar-Kreis: der Vergleich mit Land und Bund
Die Kriminalstatistik fasst gefährliche und schwere Körperverletzungen zu einer Gruppe zusammen. Im Rhein-Neckar-Kreis zählte die Polizei 2025 560 gefährliche und schwere Körperverletzungen, das sind 100 auf 100.000 Einwohner. Damit steht unser Kreis besser als im Landesschnitt, wo 130 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Bundesweit sind es 185.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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