Messerangriff in Ubstadt-Weiher: 51-Jähriger nach versuchtem Totschlag in Untersuchungshaft

4

In Ubstadt-Weiher hat ein 51-jähriger Mann seinen 30-jährigen Schwiegersohn mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Nach der Tat wurde er festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft.

Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe berichten, begann alles am Samstagvormittag mit einem Streit zwischen einem Ehepaar. Die beiden Partner verständigten daraufhin ihre jeweiligen Eltern. Gegen 18:30 Uhr trafen der 51-Jährige und seine Ehefrau am Wohnanwesen ihres Schwiegersohns ein.

Dort kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der 51-Jährige ging mit einem Messer in der Hand zielgerichtet auf seinen 30-jährigen Schwiegersohn zu, der sich damals im Wohnzimmer aufhielt. Nachdem der Angreifer zunächst den Vater des Ehemannes beiseitegestoßen hatte, stach er mehrfach unvermittelt in Richtung Oberkörper und Hals seines Schwiegersohns.

Der 30-Jährige erlitt mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und des Oberarms. Angehörige griffen ein, hielten den Angreifer fest und ermöglichten es dem Verletzten, das Haus zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Anschließend wurde der Geschädigte in ein Krankenhaus gebracht, wo er medizinisch versorgt wurde.

Alarmierte Polizisten nahmen den 51-Jährigen noch am Tatort vorläufig fest. Am Sonntag wurde er dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger.

Die Kriminalpolizei ermittelt weiter wegen des versuchten Totschlags.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

» Weitere Polizeimeldungen aus Baden-Württemberg


ThemenseiteMesserangriffe in Deutschland

Berichte ausschließlich aus amtlichen und seriösen Quellen: Polizeiberichte, Meldungen der Gerichte, Informationen der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes.

Zur Übersicht →