Minderjähriger mit Schreckschusswaffe auf Dorffest erwischt

(Symbolbild)

Auf einem Dorffest in Ahrenshagen-Daskow haben Sicherheitskräfte am Samstagabend (20. Juni 2026) gegen 22 Uhr bei einem jugendlichen Besucher eine Schreckschusswaffe entdeckt. Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens kontrollierten den Minderjährigen Bei den Veranstaltungsabsicherung und fanden in seinen mitgeführten Sachen eine Schreckschusspistole mit PTB-Zulassung sowie dazugehörige Reizstoffpatronen.

Die Polizei wurde hinzugezogen und stellte die Waffe und die Munition sicher. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche an einen Erziehungsberechtigten übergeben.

Nach dem Waffengesetz dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen zwar von Volljährigen ohne Erlaubnis erworben und besessen werden. Für Minderjährige jedoch besteht ein ausdrückliches Besitzverbot. Zusätzlich dürfen solche Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein geführt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Dorffesten gilt regelmäßig ein Waffenführungsverbot.

Die Polizei warnt vor den Gefahren, die vom Mitführen von Schreckschusswaffen bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen ausgehen. Wegen ihrer äußeren Erscheinung sind sie häufig kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden. Bereits das Zeigen oder Verwenden solcher Waffen kann bei Besuchern erhebliche Verunsicherung auslösen und zu gefährlichen Situationen führen.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)

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