Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, sieht erhebliche Schutzlücken und fordert politisches Handeln auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie in Europa.
Am Dienstag erklärte Claus der dts Nachrichtenagentur, dass nicht alle notwendigen Regelungen auf Bundesebene getroffen werden können. Besonders deutlich wird das beim Thema Schutzkonzepte in Schulen: Während elf Bundesländer verpflichtende Regelungen haben, fehlen diese in fünf Ländern komplett. Dort müsse die Verpflichtung erst noch aufgebaut werden.
Ein grundsätzliches Problem sieht die Beauftragte in der fehlenden Qualitätssicherung bei Schutzkonzepten in den Bundesländern. „Ansonsten ist es einfach ein stumpfes Schwert“, sagte Claus. Daneben gebe es Lücken, die nur durch Bundesgesetze geschlossen werden können – besonders im Familienrecht und Strafrecht.
Massive Probleme entstehen auch durch Finanzierungslücken. Spezialisierte Fachberatungsstellen sind vor Ort nicht ausreichend gesichert finanziert, für viele Kommunen bleiben sie freiwillige Leistungen – und fallen daher häufig weg. „Wir haben Finanzierungslücken und Strukturlücken“, fasste Claus zusammen.
Die Beauftragte kritisiert auch konkrete Entscheidungen, die ihrer Meinung nach längst hätten getroffen werden müssen. Beispielsweise sollte Kinderschutz in jedem Lehramtsstudium verpflichtend sein: „Jedes Kind, das Missbrauch erfährt, geht in die Schule.“ Zudem brauche es nicht nur anonyme Online-Beratungsstellen, sondern auch erreichbare Ansprechpersonen vor Ort.
Um voranzukommen, müssen nach Ansicht von Claus Kommunen, Bund und Länder ressortübergreifend handeln. „Wir brauchen ein politisches Mandat zu diesem Handeln in jedem Bundesland. Aus meiner Sicht übrigens auch in jedem europäischen Mitgliedstaat.“, forderte sie.
Claus hatte zuvor ihren ersten Bericht an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Das Dokument benennt 15 politische Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen. Unter anderem werden Bund, Länder und EU darin aufgefordert, die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umzusetzen und zu finanzieren.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur