Motorrad in Bankfiliale, Messerstecherei und mehrere Unfälle: Wochenende im Ostalbkreis in Aufruhr

Das Wochenende im Ostalbkreis war geprägt von Gewalt, Verkehrsunfällen und rätselhaften Vorfällen. Die Polizei registrierte mehrere schwere Straftaten und sucht in verschiedenen Fällen nach Zeugen und Tätern.

Motorrad rast in Bankfiliale

Ein unbekannter Motorradfahrer ist am Freitag, 19. Juni, gegen 15:50 Uhr mit seinem Zweirad in eine Bankfiliale in der Wilhelm-Zapf-Straße in Aalen gefahren. Nach Polizeiangaben wollte der Mann sich damit über eine Kontopfändung beschweren. Ob dabei weitere Kunden in der Bank gefährdet wurden, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Das Polizeirevier Aalen bittet Zeugen, sich unter 07361 5240 zu melden.

Brutale Attacke beim Stadtfest

Am Sonntag, 21. Juni, gegen 02:30 Uhr kam es in Hüttlingen zu einer Reihe von Straftaten durch eine Gruppe junger Männer. Die Unbekannten sollen zunächst beim Stadtfest Muffigeltage mit Eisenstangen gegen verschiedene Gegenstände und Imbisswagons geschlagen haben. Anschließend warfen sie Steine auf unbeteiligte Personen. Eine Frau wurde getroffen und leicht verletzt. Als mehrere Personen die Randalierer zur Rede stellten, darunter ein 29 Jahre alter Mann, schlug einer der Angreifer dem 29-Jährigen eine Bierflasche auf den Kopf. Der Mann verlor daraufhin kurzzeitig das Bewusstsein und wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Täter flüchteten in Richtung Ölweg. Das Polizeirevier Aalen ermittelt und bittet Zeugen, sich unter 07361 5240 zu melden.

Gefährliches Überholmanöver auf dem Fahrradstreifen

Am Samstag, 20. Juni, gegen 20:45 Uhr ereignete sich auf der Alten Heidenheimer Straße in Aalen ein brenzliger Vorfall. Eine 30 Jahre alte Radfahrerin mit Anhänger befuhr den Fahrradstreifen, als ein unbekannter Autofahrer mit seinem Fahrzeug aus der Gegenfahrspur heraus die Radfahrerin gefährdete. Direkt danach setzte der Unbekannte zu einem Überholmanöver an und fuhr erneut auf die Gegenfahrspur. Ein zweiter Radfahrer konnte einen Zusammenstoß nur durch eine Notbremsung verhindern. Am Ende des Überholvorganges schnitt der Unbekannte das überholte Fahrzeug. Das Polizeirevier Aalen bittet Zeugen, sich unter 07361 5240 zu melden.

Kennzeichen gestohlen

Zwischen Donnerstag, 18. Juni, 23:00 Uhr und Freitag, 19. Juni, 17:30 Uhr entwendete ein Unbekannter die Kennzeichen eines grauen VW Golf in der Hofackerstraße in Aalen. Das Kennzeichen trägt die Nummer AA-FB 523. Hinweise nimmt das Polizeirevier Aalen unter 07361 5240 entgegen.

Unfallflucht auf Parkplatz

Am Sonntag, 21. Juni, zwischen 14:30 und 15:00 Uhr beschädigte ein Unbekannter auf einem Parkplatz in der Robert-Bosch-Straße in Aalen beim Öffnen seiner Fahrzeugtür einen daneben parkenden blauen Opel Astra. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro. Das Polizeirevier Aalen ermittelt und bittet Zeugen, sich unter 07361 5240 zu melden.

Verkehrsunfälle in der Region

Ein 17-Jähriger verursachte am Freitag, 19. Juni, gegen 19:40 Uhr in Ellwangen einen Verkehrsunfall. Der Motorradfahrer wollte die Dalkinger Straße überqueren und übersah dabei eine vorfahrtsberechtigte 26-jährige VW-Fahrerin. Bei der Kollision entstand ein Schaden von etwa 10.000 Euro. Der 17-Jährige war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, zudem war sein Motorrad nicht zugelassen.

In Adelmannsfelden stürzte am Freitag gegen 13:00 Uhr ein 67-jähriger Fahrradfahrer, als sein Rad an einem Schachtdeckel hängenblieb. Er wurde schwer verletzt und in ein Klinikum gebracht. Am Fahrrad entstand geringer Sachschaden.

Ein 19-jähriger Motorradfahrer stürzte am Samstag gegen 18:40 Uhr in der Lise-Meitner-Straße in Schwäbisch Gmünd/Bettringen aufgrund eines technischen Defektes an seiner KTM. Das Motorrad rollte weiter und prallte gegen einen geparkten Lastkraftwagen. Der 19-Jährige wurde leicht verletzt und vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Sachschaden: etwa 5.500 Euro.

Eine 53-jährige Fahrradfahrerin kam am Sonntag gegen 10:45 Uhr in Mögglingen an der Kreuzung Schultheiß-Rieg-Straße alleinbeteiligt zu Fall. Sie wurde leicht verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Am Mountainbike entstand ein Schaden von rund 100 Euro.

Brände und technische Defekte

Ein Wohnmobil geriet am Sonntag, 21. Juni, gegen 12:30 Uhr auf dem Standstreifen der BAB A7 in Fahrtrichtung Ulm auf Höhe Ellwangen Feuer. Der Brand war vermutlich auf einen technischen Defekt zurückzuführen und konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden. Der rechte Fahrstreifen wurde zeitweise gesperrt. Schaden: etwa 4.000 Euro.

In Schwäbisch Gmünd/Bargau geriet am Samstag gegen 13:20 Uhr in der Straße Am Gallengraben ein Sack mit Gartenabfällen vermutlich aufgrund der starken Hitze in Brand. Das Feuer griff auf eine angrenzende Gartenhütte über. Sachschaden: rund 2.000 Euro.

Diebstähle aus Fahrzeugen

Unbekannte entwendeten am Sonntag zwischen 08:00 und 11:00 Uhr aus einem Citroen beim Sportplatz im Geiselroter Heidle in Rosenberg eine Geldbörse mit diversen Karten und etwa 60 Euro Bargeld. Das Polizeirevier Ellwangen nimmt Zeugenhinweise unter 07961 9300 entgegen.

In Schwäbisch Gmünd schlugen Unbekannte am Sonntag zwischen 04:30 und 04:45 Uhr eine Scheibe auf der Fahrerseite eines in der Ledergasse geparkten Opels ein und entwendeten ein Tablet sowie ein Navigationsgerät. Schaden: rund 850 Euro. Das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd bittet um Hinweise unter 07171 3580.

Sachbeschädigungen und Einbruchsversuche

Unbekannte beschädigten zwischen Mittwoch, 10. Juni, und Freitag, 19. Juni, eine Glasscheibe der Brücke am Remspark in Schwäbisch Gmünd. Sachschaden: rund 4.500 Euro. Das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd bittet um Zeugenhinweise unter 07171 3580.

In Göggingen versuchten Unbekannte am Freitag zwischen 06:30 und 14:00 Uhr, einen Schließzylinder an einem Tor zum Außenbereich eines Getränkemarktes in der Straße Zum Steingau aufzubrechen. Der Zylinder brach zwar ab, das Tor konnte aber nicht geöffnet werden. Das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter 07171 3580 zu melden.

Hinweis: Für die Beschuldigten und Tatverdächtigen gilt die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung.

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