Ein 54-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger ist am Sonntagabend (12.07.2026) am Grenzübergang Weil am Rhein – Palmrainbrücke in die Falle der Bundespolizei getappt. Bei einer Routinekontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann seit 2004 noch ein Haftbefehl vorlag.
Der Grund: Im Jahr 1999 hatte ein deutsches Gericht den damals jüngeren Mann wegen eines Betäubungsmitteldeliktes zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Teilverbüßung der Strafe wurde er daraufhin in sein Heimatland abgeschoben. Doch nun, 22 Jahre später, versuchte der in Frankreich wohnhafte Mann erneut, nach Deutschland einzureisen – offenbar ohne zu ahnen, dass die Justiz ihn noch nicht abgeschrieben hatte.
Bei der Kontrolle wurde klar: Der 54-Jährige muss noch 1473 Tage – knapp vier Jahre – seiner ursprünglichen Freiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei Weil am Rhein nahm ihn daraufhin fest und verbrachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.