In Sassnitz ist am Freitag, 19. Juni 2026, eine 79-jährige Frau von einem Geschoss getroffen worden, das von ihrem Nachbarn abgeprallt ist. Wie die Polizei mitteilte, hatte der 36 Jahre alte Mann gegen 16:00 Uhr von seinem Balkon in der Litauischen Straße mit einem Luftgewehr geschossen. Das Geschoss prallte ab und traf die Seniorin am Arm. Sie erlitt leichte Verletzungen.
Bei dem Polizeieinsatz stellten die Beamten bei dem Mann vier Softair-Waffen sowie eine Druckluftwaffe sicher und beschlagnahmten diese. Die Kriminalpolizei hat nun Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen.
Die Polizei nutzt den Vorfall, um auf die Gefahren hinzuweisen, die beim Umgang mit Luftdruck- und Softairwaffen entstehen. Diese Waffen unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist insbesondere, dass Geschosse das eigene Grundstück nicht verlassen dürfen und keine Personen gefährdet werden. Das Schießen von Balkonen oder anderen Positionen, von denen aus Geschosse öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke erreichen können, ist mit erheblichen Risiken verbunden.
Die Behörde betont, dass Luftdruckwaffen keine Spielzeuge sind. Durch Geschosse oder Abpraller können Menschen verletzt werden und erhebliche Gefahren entstehen. Verstöße gegen die Regelungen können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)