Nebelsaison in Mainz: Polizei warnt vor falscher Sicherheit durch Lichtautomatik

Nebel bei Tageslicht

Mit dem Herbst kommt die Nebelsaison — und damit extrem schlechte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Fußgänger, Radfahrende und Fahrzeuge werden im Nebel oft erst im letzten Moment erkannt. Das Polizeipräsidium Mainz warnt vor den Gefahren und gibt konkrete Hinweise für eine sichere Fahrt.

Das Hauptproblem: Lichtautomatik erkennt Nebel nicht

Viele moderne Fahrzeuge verfügen über eine automatische Lichtsteuerung. Das Problem: Bei Tageslicht erkennen die Sensoren die Sichteinschränkung durch Nebel meist nicht. Das Fahrzeug bleibt dann ohne Abblendlicht und somit hinten komplett unbeleuchtet. Nachfolgende Fahrzeuge nehmen es oft erst im letzten Moment wahr — die Gefahr von Auffahrunfällen steigt drastisch. Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz, warnt: «Viele Autofahrer wiegen sich durch moderne Lichtautomatiken in falscher Sicherheit. Doch Sensoren erkennen Tagesnebel meist nicht — das Heck bleibt dunkel. Wer bei Nebel unterwegs ist, sollte das Abblendlicht deshalb immer manuell einschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.»

Nebelschlussleuchte: Wann sie erlaubt ist

Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei besseren Sichtverhältnissen blendet sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer stark.

Eine einfache Orientierungshilfe: Außerorts stehen die Leitpfosten am Straßenrand in einem Abstand von genau 50 Metern. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.

Die 50-km/h-Grenze bei dichtem Nebel

Sobald die Sichtweite unter 50 Meter fällt, gilt eine strikte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h — auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen gebracht werden kann. Roberto erklärt die Faustregel: «Bei dichtem Nebel gilt: Schaffe ich es nicht mehr, den nächsten Leitpfosten am Straßenrand zu erkennen, liegt die Sicht unter 50 Metern. Dann heißt es: Nebelschlussleuchte an und Fuß vom Gas — mehr als 50 km/h sind dann nicht nur gefährlich, sondern auch verboten.»

Sicherheit für Zweiräder und Fußgänger

Auch Radfahrende und Nutzer von E-Bikes und E-Scootern müssen ihre Beleuchtung bei Nebel, Dunkelheit oder schlechten Licht- und Sichtverhältnissen einschalten. Vorgeschriebene Reflektoren müssen vorhanden sein. Der Frontscheinwerfer sollte korrekt eingestellt sein, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Helle Kleidung, zusätzliche Reflektoren oder weitere Beleuchtung etwa am Helm können die Sicherheit erheblich erhöhen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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