Die Polizei hat in Biberach einen neunjährigen Jungen gestoppt, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Der Einsatz fand am Montag gegen 15.30 Uhr in der Adenauerallee statt.
Die Polizisten brachten den Jungen zu seiner Wohnanschrift. Seine Mutter hatte ihm das Gefährt zur Verfügung gestellt. Sie wurde über die Rechtslage aufgeklärt; gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Für E-Scooter im Straßenverkehr gelten strenge Regeln: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren – der Junge war damit viel zu jung. Fahrer müssen eine gültige Versicherungsplakette haben und das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. E-Scooter dürfen auf Radwegen oder ersatzweise auf der Fahrbahn genutzt werden – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, sie sind ausdrücklich freigegeben. Weitere Personen dürfen nicht mitgenommen werden, und das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten. Das Gerät muss verkehrssicher sein, mit funktionierender Beleuchtung, Klingel und Bremsen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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